Denkmalförderprogramm
- Behörden
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
- Vereine
Das historisch-kulturelle Erbe unseres Landes steht für die Entwicklung der Landesteile und Regionen von Nordrhein-Westfalen und legt darüber Zeugnis ab. Die heutigen Generationen stehen in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Damit sind Denkmäler fester Teil unserer Heimat und Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt. Das Denkmalförderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt beim Erhalt von Denkmälern in drei unterschiedlichen Bereichen:
- Projektförderung in der Baudenkmalpflege
- Projektförderung in der Bodendenkmalpflege
- Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm für Baudenkmalpflege
Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen (natürliche und juristische Personen)
Zuschüsse für denkmalbedingte Aufwendungen für Baudenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation
In der Regel bis zum 1. Oktober eines Jahres für das darauffolgende Jahr
Nach Veröffentlichung des Programms
Bei der zuständigen Bezirksregierung und Kommunen. Bei den Bezirksregierungen ist jeweils das Dezernat 35 zuständig, bei den Kommunen die für Denkmalpflege zuständige Organisationseinheit
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm für Bodendenkmalpflege
Landschaftsverbände, Stadt Köln (Fachämter für Bodendenkmalpflege NRW)
Zuschüsse für die Arbeit der Bodendenkmalpflege
Bis zum 30. September eines jeden Jahres
Nach Veröffentlichung des Programms
Bei der für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zuständigen Bezirksregierung, jeweils das Dezernat 35
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm für die Bereitstellung von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen
Gemeinden und Gemeindeverbände (Denkmaleigentümer können i.d.R. ganzjährig bei den Gemeinden Anträge stellen, die dann die Mittel zur Verfügung stellen)
Zuwendungen an Gemeinden zur Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Dritter (z.B. private Personen)
In der Regel bis zum 1. Oktober eines Jahres für das darauf folgende Jahr
Nach Veröffentlichung des jährlichen Programms
Gemeinden und Gemeindeverbände über das Online-Antragsverfahren denkmal.foerderung.NRW bei der zuständigen Bezirksregierung, jeweils Dezernat 35 (Denkmaleigentümer direkt bei der Kommune)
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